Übertragung der Aufgaben des Standesamtes Kirchheim auf das Standesamt Giebelstadt
Seit 01.07.2015 sind die Aufgaben des Standesamtes der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim auf das Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt übertragen. Dieser Schritt ist nicht zuletzt der guten interkommunalen Zusammenarbeit geschuldet und macht die Verwaltung mit immer mehr Sonderfällen effektiver.
Für die Gemeinden Giebelstadt und Bütthard wird sich nichts ändern, da lediglich die Aufgaben der beiden Mitarbeiterinnen im Standesamt unseres Rathauses auch für die Gemeinden Geroldshausen und Kirchheim mit erledigt werden. Diese Leistungen werden nach einer festgesetzten Gebührenordnung von der VGem Kirchheim erstattet.
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